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   BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 49.95   

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BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 49.95 (https://dejure.org/1996,11516)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 1 D 49.95 (https://dejure.org/1996,11516)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 D 49.95 (https://dejure.org/1996,11516)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Post - Unterschlagung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten durch einen Zustellbeamten der Post - Eigentumsdelikt zum Nachteil des Dienstherrn als Dienstvergehen - Verwendung dienstlicher Gelder zum ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 49.95
    Bei der im vorliegenden Fall gegebenen sog. mittelbaren Beschaffungskriminalität, d.h. dem Zugriff auf Geld, um sich damit alkoholische Getränke zu kaufen, kommt nach der Rechtsprechung des Senats allenfalls eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, nicht aber deren Ausschluß in Betracht (urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - m.w.N.).

    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 49.95
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 - m.w.N.).

    Auch wenn zu den Regelsätzen ein krankheitsbedingter Mehrbedarf infolge der Alkoholabhängigkeit des Beamten angesetzt wird, überstieg der für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Betrag erheblich die Sozialhilfesätze (vgl. auch Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 -).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer

    Bei der im vorliegenden Fall gegebenen sogenannten mittelbaren Beschaffungskriminalität, d.h. dem Zugriff auf Geld, um sich damit alkoholische Getränke zu kaufen, könnte zwar nach der Rechtsprechung des Senats eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht kommen (Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 -).

    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 12. März 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Bei der im vorliegenden Fall gegebenen sogenannten mittelbaren Beschaffungskriminalität, d.h. dem Zugriff auf Geld, um sich damit alkoholische Getränke zu kaufen, könnte zwar nach der Rechtsprechung des Senats eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht kommen (Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 -).
  • BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.; Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 -).
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